Demokratie in Mölln jetzt stärken 3. Dezember 20245. Dezember 2024 Die Grünen stellen in der Möllner Stadtvertretung den Antrag auf regelmäßige Einwohnerversammlungen. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in Mölln stellt im Hauptausschuss den Antrag, dass die Hauptsatzung der Stadt geändert wird. Ziel ist, verbindlich zweimal im Jahr Einwohnerversammlungen einzuberufen. Mit dieser Satzungsänderung soll sichergestellt werden, dass die Bürgervorsteherin ihrer Verantwortung zur Einberufung dieser Versammlungen nachkommt. „Die regelmäßige Einberufung von Einwohnerversammlungen ist von entscheidender Bedeutung für die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungsprozessen.“ So Regina Hälsig Fraktionsvorsitzende der Möllner GRÜNEN. Solche Versammlungen bieten eine Plattform, um direkt und auf Augenhöhe Anliegen, Ideen sowie Bedenken zu äußern. Gerade bei Themen, die das tägliche Leben betreffen – wie Bauvorhaben, Verkehrsänderungen oder soziale Projekte, ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten Fragen stellen und ihre Sichtweisen einbringen können. „So werden das Gemeinschafts- und das Wir-Gefühl in Mölln gefördert. Mögliche Konflikte können frühzeitig erkannt und gemeinsam Lösungen erarbeiten werden. Mölln unterstreicht dadurch den Einsatz für eine lebendige lokale Demokratie.“ so Mechthild Rosker GRÜNE Stadtvetreterin Die Änderung ist notwendig, weil zwar auf der Möllner Webseite* auf mindestens zwei Einwohnerversammlungen pro Jahr – im Mai und November – verwiesen wird. Dies beruht aber auf Freiwilligkeit von Seiten der Bürgervorsteherin. Ihr obliegt es, eine solche Versammlung einzuberufen oder eben auch nicht. Da in den letzten beiden Jahren bereits zwei Einwohnerversammlungen nicht durchgeführt wurden, haben die Grünen den vorliegenden Antrag eingebracht, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht zu verwässern, sondern zu stärken. *https://www.moelln.de/buergerservice-politik/organe-gremien/kommunale-organe