Am 12. Februar 2026 hat der Bauausschuss der Stadt Mölln mit acht zu drei Stimmen beschlossen, den sogenannten Wohnungsbauturbo – mit dem Genehmigungen für Wohnungsneubau deutlich schneller erteilt werden könnten – zunächst in der Eulenspiegelstadt nicht anzuwenden. Die Entscheidung dürfte zu einem späteren Zeitpunkt aber erneut auf der Tagesordnung stehen.
Die Möllner Verwaltung um Bürgermeister Ingo Schäper hatte sich zunächst für den Bauturbo ausgesprochen und dem Bauausschuss die Zustimmung empfohlen. Erst kurz vor der Sitzung war man davon wieder hastig abgerückt. Als Gründe wurden vor allem Rechtsunsicherheit und möglicher Wildwuchs beim Bauen genannt. Warum diese Bedenken erst so spät deutlich wurden, erklärte man mit zahlreichen kurzfristigen Gesprächen mit Fachleuten und auf Kreisebene.
Der Entscheidung im Bauausschuss, den Bauturbo vorerst nicht einzuführen, haben die Möllner Grünen und SPD, FDP, FMW und die Möllner Linke zugestimmt – nur die drei Vertreter der CDU waren dagegen. Die Grünen waren zunächst jedoch die einzige Partei, die schon im Vorfeld deutliche Kritik an dem Vorhaben geäußert hatte.
Wichtig: Die Entscheidung richtet sich nicht gegen Neubau! Sie richtet sich gegen ein neues, stark verkürztes Verfahren, das aus Sicht der Grünen zwar für mehr Tempo bei manchen Baugenehmigungen sorgen könnte, aber keine Garantie bietet, dass am Ende genau der Wohnraum entsteht, der in der Stadt wirklich fehlt: bezahlbare Wohnungen für normale Einkommen, für ältere Menschen, für Alleinstehende und für Familien.
Die Debatte über den Bauturbo ist damit mehr als eine juristische Detailfrage. Sie ist eine Auseinandersetzung über die Richtung der Stadtentwicklung, über Mietpreise und darüber, ob Geschwindigkeit allein eine systematische Wohnungspolitik ersetzen kann.
Das ist der Bauturbo – verständlich erklärt
Der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ ist kein Möllner Spezialthema, sondern ein bundesrechtliches Instrument. Er ist seit Ende Oktober 2025 im Baugesetzbuch verankert und besteht aus einem Paket mehrerer Regelungen. Zentral ist der neu eingeführte § 36a BauGB zur Zustimmung der Gemeinde. Daneben wurden insbesondere § 31 Abs. 3 BauGB (erweiterte Befreiungsmöglichkeiten), § 34 Abs. 3b BauGB (Abweichungen im unbeplanten Innenbereich) sowie die befristete Sonderregel § 246e BauGB geändert oder neu eingeführt.
Ziel dieser Regelungen ist es, Kommunen ein zusätzliches Werkzeug an die Hand zu geben, um Wohnungsbauprojekte schneller genehmigen zu können – auch dann, wenn kein Bebauungsplan existiert oder von bestehenden Planungen abgewichen werden soll. Als Hintergrund wird genannt: die angespannten Lage vieler Wohnungsmärkte in Deutschland und damit steigende Mieten, fehlende Wohnungen vor allem in Ballungsräumen und lange Planungsverfahren.
Statt erst nach vielen Monaten oder in Einzelfällen sogar Jahren soll ein Genehmigungsverfahren schneller abgeschlossen werden können, weil die Gemeinde über die Zustimmung nach § 36a BauGB innerhalb einer festen Frist entscheiden muss. Die gemeindliche Zustimmung gilt als automatisch erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird („Zustimmungsfiktion“). Die dreimonatige Frist bezieht sich damit auf die kommunale Zustimmung im laufenden Genehmigungsverfahren – nicht automatisch auf die gesamte Baugenehmigung als solche.
Die Verwaltung der Stadt Mölln beschrieb in ihrer ursprünglichen Vorlage den Kern so: Verfahren verkürzen, Kosten sparen, schneller grünes Licht geben. Doch: Beschleunigung garantiert keine Bezahlbarkeit. Weder Grundstückspreise noch Baukosten noch Zinsen werden durch ein schnelleres Verfahren automatisch niedriger. Tatsache ist: Der Bauturbo ist kein Förderprogramm und kein Mietpreisinstrument, sondern in erster Linie ein rechtliches Werkzeug.
Der Widerspruch: Was gebaut wird – und was wirklich gebraucht wird
In der öffentlichen Diskussion wird oft von „mehr Bauen“ gesprochen, als sei die reine Menge entscheidend. Doch Wohnraummangel ist kein rein quantitativer Mangel. Es fehlt vor allem an Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment.

Die Abgeordnete der Grünen im Kieler Landtag Nelly Waldeck hat eine viel beachtete Rede zum Thema „Bauturbo“ gehalten.
Die schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete der Grünen, Nelly Waldeck, formulierte diesen Punkt im Landtag so:
„Der Bau-Turbo schafft weder bezahlbaren Wohnraum, noch schafft er Wohnraum dort, wo er gebraucht wird.“
Und sie konkretisierte den Mechanismus dahinter:
„Er vereinfacht das Bauen dort, wo es tatsächlich primär von der Genehmigung abhängt: auf der grünen Wiese – für Einfamilienhäuser. Von denen haben wir aber gar keinen Mangel.“
Gerade diese Beobachtung ist für Städte wie Mölln zentral. Einfamilienhäuser am Stadtrand sind planerisch oft leichter umzusetzen und profitieren stärker von verkürzten Verfahren. Doch sie lösen kaum das Problem steigender Mietpreise. Der Wohnraum, der tatsächlich fehlt, entsteht meist in Mehrfamilienhäusern, in Nachverdichtungen, Umbauten und Aufstockungen – also in Projekten, die komplexer sind und weniger vom Bauturbo profitieren.
Leitplanken oder Tempo – der Möllner Konflikt
Die Chronologie der Möllner Debatte zeigt, dass es nicht um ein pauschales „Ja“ oder „Nein“ geht, sondern um die Frage nach Leitplanken, die die Grünen als einzige Partei gestellt haben. Anfang Januar 2026 lag eine Verwaltungsvorlage vor, die die Anwendung des Bauturbos grundsätzlich begrüßte, zugleich aber Regeln zur Vermeidung von „Wildwuchs“ und Willkür empfahl. Wie aber diese Regeln aussehen könnten, ist völlig unklar geblieben.
Auch deshalb brachten die Grünen in der Stadtvertretung Änderungs- und Ergänzungsanträge ein. Ziel war es, soziale und ökologische Kriterien verbindlicher zu machen, etwa über Quoten für geförderten oder preisgedämpften Wohnraum.
Regina Hälsig, Fraktionsvorsitzende der Grünen in Mölln, formulierte den Anspruch knapp und deutlich:
„Schneller bauen darf nicht heißen, schlechter oder ungeordnet zu bauen.“
Die Verwaltung reagierte zunächst mit Skepsis. Starre Vorgaben könnten rechtlich angreifbar sein oder an Förderbedingungen scheitern. In den Stellungnahmen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Bauturbo ein „Bebauungsplan light“ sei und zentrale Instrumente der Bauleitplanung gar nicht ersetzen solle. Es sah so aus, als würde die Verwaltung das Instrument einsetzen wollen.
Schließlich empfahl der Bürgermeister dann aber überraschend doch, die Zustimmung nach § 36a BauGB grundsätzlich nicht zu erteilen – zunächst jedenfalls nicht. Als Gründe wurden rechtliche Unsicherheiten und Fragen der Durchsetzbarkeit genannt. Laut Bürgermeister Schäper waren gerade in den letzten Tagen vor der Sitzung des Bauausschusses noch massive juristische Bedenken aufgetaucht.
Sorge um die Bauwirtschaft berechtig?
Während die Grünen vor allem auf soziale und planerische Risiken hinweisen, kommt aus der CDU eine andere Perspektive. Jan-Frederik Schlie, CDU-Fraktionsvorsitzender in der Stadtvertretung und Mitglied im Bauausschuss, warnt in der Sitzung mit drastischen Worten vor wirtschaftlichen Folgen:
„Wenn der Bauturbo nicht kommt, ist die Bauwirtschaft in Mölln und Umgebung am Ende.“
Damit wird der Bauturbo faktisch vor allem als wirtschaftspolitisches Signal gesehen – als Instrument, das Investitionen erleichtern und der regionalen Bauwirtschaft Stabilität geben könne. Schlie machte zugleich deutlich, dass man mögliche unerwünschte Nebenwirkungen „auch einmal hinnehmen“ müsse.
Doch tatsächlich ist der Bauturbo eben gerade kein Wirtschaftsförderprogramm. Er verändert keine Materialpreise, senkt keine Zinsen und ersetzt keine Fördermittel. Beschleunigung kann Investitionsentscheidungen erleichtern – sie schafft aber alleine keine neuen finanziellen Spielräume, was sogar die Bauwirtschaft bestätigen kann. Aus dieser Sicht besteht eher die Gefahr, dass ein Instrument, das eigentlich Wohnraummangel lindern soll, nur beispielsweise der weiteren Zersiedelung am Stadtrand dient.
Stadtentwicklung unter Zeitdruck
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Rolle der politischen Gremien. Der Bauturbo verlagert Entscheidungen stärker in Ausschüsse und Stadtvertretungen – unter engen Fristen. Kern der Regelung ist die dreimonatige Entscheidungsfrist der Kommune. Reagiert sie nicht rechtzeitig, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Genau diese sogenannte „fiktive Zustimmung“ wird von vielen Kommunen als problematisch gesehen, weil sie erheblichen Entscheidungsdruck erzeugt.
Stadtplanung ist normalerweise von Gutachten, Beteiligungsverfahren und Abwägungen geprägt. Der Bauturbo reduziert diese Tiefe bewusst, um Geschwindigkeit zu gewinnen. Gerade bei Fragen wie Verkehrsanbindung, Infrastruktur oder Grünflächen zeigt sich aber deutlich, dass Komplexität nur teilweise reduzierbar ist. Entscheidungen, die Jahrzehnte wirken, würden unter Umständen in wenigen Wochen vorbereitet und getroffen werden müssen.
Die Frage bleibt offen: Wie bauen wir bezahlbare Wohnungen?
Die Entscheidung des Bauausschusses jetzt ist kein Endpunkt, sondern ein Zwischenstand. Der Bauturbo bleibt auf der Agenda. Und damit bleibt auch die Kernfrage bestehen: Entsteht durch Beschleunigung automatisch der Wohnraum, der Mieten dämpft und soziale Balance sichert? Wie stellen wir sicher, dass die zunehmenden Sorgen der Menschen um die Bezahlbarkeit der Wohnung von der Politik ernst genug genommen werden?
Für Mölln ist diese Frage besonders relevant. Die Stadt braucht trotz geplanter Wohnungen weiterhin Neubau – aber vor allem Neubau, der sich auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich bemerkbar macht. Wohnungen, die nicht nur gebaut, sondern auch von den Möllnerinnen und Möllnern bezahlt werden können.
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