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Pressemeldung vom 20. September 2011

Zu dem Bericht „Hier rauscht bald das Wasser“ in der LL von heute möchten wir einige Klarstellungen machen, insbesondere zu den Äußerungen des Landtagsabgeordneten Markus Matthießen aus Lauenburg (CDU).

Die Oberflächenwasserabgabe 2000 war keine Maßnahme zur Aufbesserung des „klammen Landeshaushaltes“ (der Haushalt ist nicht „klamm“, das Land ist katastrophal verschuldet, da bringt die Abgabe eher wenig). Es handelte sich um einen Ausgleich für die Umweltweltbelastung wegen der Erwärmung des Kühlwassers durch die AKWs, der auch vorwiegend wieder in Umweltprojekte eingeflossen ist. Dass die Wasserentnahme für das Pumpspeicherbecken auch unter die Abgabe gefallen ist, war der drohenden Klage auf Gleichbehandlung durch die AKW-Betreiber geschuldet. In ihrer sechsjährigen Regierungszeit seit 2005 hat die CDU die bestehende Belastung des Pumpspeicherbeckens nicht aufgehoben. Laut Äußerungen des damaligen Ministers und späteren Fraktionsvorsitzenden von Boetticher hat die Regierung „eine Lösung gesucht aber nicht gefunden“ (so im Landtagsprotokoll nachzulesen).

Nach der Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel kam die Wiederaufnahme des Betriebs von Krümmel in den Fokus aller Parteien. Jetzt war auch die CDU bereit, die Trennung von Pumpspeicherbecken und AKWs mitzutragen. Vor einigen Wochen hat die Grüne Landtagsfraktion in einem Gesetzentwurf die Unterschiede zwischen mechanischer (Pumpspeicherbecken) und umweltbezogener Belastung (Erwärmung) in einen Gesetzentwurf eingearbeitet. Um einen Ausgleich für die wegfallende Einnahme durch das Pumpspeicherbecken zu schaffen, haben sie allerdings gleichzeitig eine geringe Erhöhung der Abgabe für AKWs eingebracht. Kurz darauf legte die CDU einen fast gleichlautenden Antrag vor, allerdings ohne Erhöhung der Abgabe für die AKW. Vor der Abstimmung am letzten Freitag im Kieler Landtag haben sich die Fraktionen auf den CDU-Entwurf geeinigt, wobei sich die Oppositionsparteien wegen der Streichung der Anpassung der Abgabe für AKW der Stimme enthalten haben. Was in der Äußerung von Markus Matthießen untergeht, ist die Tatsache, dass es eine Gesetzesinitiative von den Grünen gegeben hat, auf die die CDU aufgesprungen ist und die letztlich zu einem fraktionsübergreifenden Antrag geführt hat. Rot-Grün hatte auch nicht die Kernkraftwerke „zur Kasse bitten wollen“. Eine Wasserabgabe ist bundesweit üblich wird auch in von der CDU regierten Bundesländern erhoben.