Blick auf die Möllner Kirche vom Stadtsee aus.
Blick auf die Möllner Kirche vom Stadtsee aus.

Bündnis 90/Die Grünen in Mölln und Umgebung

Wir in Mölln und den angrenzenden Gemeinden wollen anpacken und etwas verändern. Mehr Grün, weniger Autos und eine Infrastruktur, die alles mitdenkt. Wir freuen uns, wenn du uns unterstützen willst!

Ortsvorstand

Mechthild Rosker
Sprecherin
info@gruene-moelln.de

TEL.:015225823761


Reimund Waldorf
Sprecher
info@gruene-moelln.de



Grüne Fraktion Mölln

Infos zu unseren Stadtvertreter*innen und zur Fraktionsarbeit findet ihr hier.


Neues aus dem Ortsverband Mölln

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Die Satzung des Ortsverbands Mölln und Umgebung

Hier findet ihr die Satzung des Ortsverbandes Mölln und Umgebung. Für diejenigen, die es besonders eilig haben, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte …

Die wichtigsten Punkte der Satzung

1. Struktur und Zugehörigkeit

Der Ortsverband BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist Teil des Kreisverbands Herzogtum Lauenburg und gehört damit zur Landespartei Schleswig-Holstein und dem Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mitglieder sind Personen mit Wohnsitz in Mölln und angrenzenden Gemeinden ohne eigenen Ortsverband.

2. Aufgaben und Grundsätze

Der Ortsverband verfolgt eine ökologisch, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei orientierte Politik. Er beteiligt sich an Wahlen und unterstützt Gruppen und Personen, die den grünen Zielen nahestehen.

3. Mitgliedschaft und Beitragspflicht

Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die die Grundsätze anerkennt und keiner anderen Partei angehört. Der Mindestbeitrag beträgt 1 % des Nettoeinkommens, mindestens 6 €/Monat (ermäßigt 3 €).

4. Organe und Entscheidungsfindung

Wichtigste Gremien sind:

  • Jahreshauptversammlung (JHV): höchstes Beschlussorgan, tagt mindestens einmal jährlich, beschließt u. a. über Vorstandswahlen, Satzungsänderungen und politische Einzelthemen
  • Mitgliederversammlung (MV): führt die laufende politische Arbeit aus, z. B. Kandidat*innenaufstellung.
  • Vorstand: besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Personen (2 Sprecher*innen und eine Kassenwart*in), wird für zwei Jahre gewählt.

5. Transparenz, Beteiligung und Gleichstellung

Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich, Mitglieder haben weitgehende Beteiligungsrechte (z. B. Anträge, Online-Teilnahme, Arbeitsgruppen). Geschlechterparität ist bei allen Gremien und Listen anzustreben.